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Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin

Überlieferung

Seit dem 1. Januar 2009 werden entsprechend dem Gesetz über die Reform des Personenstandsrechts - PStRG - vom 19. Februar 2007 die Register und Sammelakten der Standesämter nur noch befristet fortgeschrieben und sind nach ihrer Schließung entsprechend den in den einzelnen Bundesländern gültigen archivgesetzlichen Bestimmungen für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.

Nutzbar sind demgemäß

Geburtenregister nach 110 Jahren
Heiratsregister nach 80 Jahren
Sterberegister nach 30 Jahren.

Dieselben Fristen gelten für damit zusammenhängendes Schriftgut, wie Sammelakten und Namensverzeichnisse.

Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag hat das Landesarchiv Berlin Personenstandsschriftgut als archivwürdig bewertet und ist derzeit dabei, es aus den Standesämtern der Berliner Bezirke zu übernehmen, sobald von dort die Anbietung erfolgt.

Damit werden in wenigen Jahren erstmals alle erhaltenen personenstandsrechtlichen Unterlagen Berlins seit Gründung der preußischen Standesämter im Jahre 1874 zentral aufbewahrt und nutzbar.

Auch die Register des » Standesamts I werden in den nächsten Jahren in das Landesarchiv Berlin überführt.

Einen Überblick zu den derzeit im Landesarchiv vorhandenen Beständen finden Sie hier: » Tabelle Altstandesämter - Bestand im LAB - zuständiges Standesamt.

Noch nicht im Landesarchiv Berlin vorhandene, aber bereits nach der Gesetzeslage zugängliche Bestände können Sie in den jeweiligen Standesämtern einsehen [» Liste der E-Mail-Adressen der Berliner Standesämter]. Dazu beachten Sie bitte die in den jeweiligen Bezirken und Ämtern getroffenen Regelungen.

Bestandslage

Die Berliner Überlieferung von Personenstandsunterlagen weist verschiedene historisch begründete Besonderheiten auf. Die Evakuierung von Registerbeständen in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges und die in den Nachkriegsjahren einsetzende administrative Spaltung der Stadt führte zu Bestandsentfremdungen und doppelter Registerfortschreibung. In Westteil der Stadt wurden z.B. Zweitbücher zu Erstbüchern umgewidmet, da die ursprünglichen Erstbücher nicht mehr greifbar waren. Gleichzeitig wurden im Ostteil der Stadt die dort lagernden Bücher aus dem Westteil gelegentlich ergänzt. Dort wurden allerdings entsprechend dem in der DDR gültigen Personenstandsrecht Sammelakten nicht mehr geführt und zu großen Teilen vorschriftsmäßig vernichtet.

Genealogische Quellen vor 1874

Daten über persönliche Ereignisse wie Taufe, Kommunion, Konfirmation, Trauung und Beerdigung wurden in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert in Kirchenbüchern aufgezeichnet. Informationen zur Quellenlage in den einzelnen deutschen Kirchenarchiven der Evangelischen Kirche enthält das vom Verband kirchlicher Archive unterhaltene Kirchenbuchportal -> www. kirchenbuchportal.de

Berliner Kirchenbücher finden Sie im » Evangelischen Zentralarchiv (EZA).

Im Landesarchiv Berlin können Sie insbesondere folgende Bestände auswerten:

Meldungen der Berliner Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle (1758-1790, lückenhaft - enthalten überwiegend nur statistische Angaben, teilweise auch Namen der Betroffenen) -> A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709);

Bürgerrechtsprotokolle (1726-1822, lückenhaft - enthalten Angaben zu Vater, Herkunftsort, Alter, Beruf, Religion) - > A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur;

Bürgerrollen (A-Z, 1767-1847 - enthalten Angaben zu Herkunftsort, Beruf, Religion) -> A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur.

Hinweise auf andere Bestände im Landesarchiv Berlin finden Sie hier: » online-Beständeübersicht

Hinweise zur Recherche

Die Personenstandsbücher umfassen jeweils ein Kalenderjahr, für das die Einträge (Urkunden) laufend durchnummeriert sind. Zu den einzelnen Einträgen ist ergänzendes Material in den Sammelakten überliefert. Da die Einträge chronologisch geordnet sind, wurde zu jedem einzelnen Registerband ein alphabetisch (meist nur nach Anfangsbuchstaben) geordnetes Namensregister angelegt, welches es ermöglicht, Einträge zu den einzelnen Personen zu ermitteln.

Es gibt kein zentrales, alle Berliner Standesämter übergreifendes Namensverzeichnis. Die Ermittlung des zuständigen Standesamtes ist daher Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Recherche.

Für die eindeutige Auffindung eines Personenstandseintrages benötigen Sie folgende Angaben:

Bitte versuchen Sie diese Angaben möglichst umfassend beizubringen oder einzugrenzen.

Das zuständige Standesamt kann über die Adresse der gesuchten Person(en) (gemeint ist die zur Zeit des Personenstandsfalles gültige Wohnanschrift) ermittelt werden. Die Adresse finden Sie über

Zur Prüfung eines Personenstandsfalles sollten Sie stets die gesamte vorhandene Überlieferung heranziehen (Erstbuch, Zweitbuch, erneuerte Bücher, Sammelakten).

Hinweise zur Benutzung

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Benutzung des Archivgutes:

Bitte beachten Sie, dass Kopien nur per Auftrag durch die Werkstätten des Landesarchivs - das heißt mit zeitlichem Abstand von 1-2 Wochen - hergestellt und ausgeliefert oder zugesandt werden können.

Ist eine beglaubigte Kopie notwendig?

Nach dem gängigen Rechtsverständnis in Deutschland gelten Kopien von Archivalien als vertrauenswürdig und ausreichend auch für amtliche Belange. Die im Landesarchiv hergestellten Kopien werden daher grundsätzlich mit der Quellenangabe gekennzeichnet (Landesarchiv Berlin, Ö Rep., NrÖÖ). Bitte verwenden Sie diese Quellenangabe bei Nachfragen an unser Archiv bzw. als Quellenzitat bei der Veröffentlichung.

Beglaubigungen werden nur auf ausdrückliche Anforderung vorgenommen.

Gebühren

Die Benutzung der Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin ist entsprechend der Archivbenutzungsordnung mit anliegendem Gebührenverzeichnis kostenpflichtig. » Archivbenutzungsordnung mit anliegendem Gebührenverzeichnis

Kontakt

Unser archivarisches Fachpersonal berät Sie gern. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen oder Rechercheanliegen zu den Personenstandsunterlagen direkt an unsere zuständige Arbeitsgruppe LA II PSt.

E-Mail: info@landesarchiv.berlin.de

Allgemeine Kontaktdaten:

E-Mail: info@landesarchiv.berlin.de
Tel.: 030 - 90 264 0

E-Mail-Adressen der Berliner Standesämter nach Bezirken

Charlottenburg-Wilmersdorf standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Friedrichshain-Kreuzberg standesamt@fk.verwalt-berlin.de
Lichtenberg poststelle@lichtenberg.berlin.de
Marzahn-Hellersdorf standesamt@ba-mh.verwalt-berlin.de
Mitte standesamt@ba-mitte.verwalt-berlin.de
Neukölln standesamt@bezirksamt-neukölln.de
Pankow standesamt@ba-pankow.verwalt-berlin.de
Reinickendorf standesamt@reinickendorf.berlin.de
Spandau standesamt@ba-spandau.berlin.de
Steglitz-Zehlendorf standesamt@ba-sz.berlin.de
Tempelhof-Schöneberg standesamt-geburten@ba-ts.berlin.de
Standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de
Standesamt-sterbefaelle@ba-ts.berlin.de
Treptow-Köpenick standesamt@ba-tk.berlin.de